Die wir hier bald hoffentlich zahlreich abbilden werden. Wenn Sie ein Zimmer oder eine Ferienwohnung zu vermieten haben, melden Sie sich bitte!
Aktuelles
HINWEIS: Aufgrund der Corona Verbreitung ändern sich die Bestimmungen fortlaufend.
Seit dem 02.05.2022 gilt die erste Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung
damit entfallen für das Beherbergungsgewerbe Zugangs-, Masken- und Abstandtsregeln.
Es bleibt jedem Betrieb freigestellt, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Maßnahmen wie z.B. Maskenpflicht, Mindestabstände oder Zugangsbeschränkungen umzusetzen. Bitte informieren Sie sich vor Anreise bei Ihrem Gastgeber
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